UMRÜSTUNG VON LL AUF LED
Klassische Leuchtstoffröhren (LL), insbesondere T8 und T5 mit Quecksilber, werden nach und nach aus dem Markt genommen (EU-Richtlinien, RoHS). LED ist die empfohlene Ersatztechnologie, da sie energieeffizienter, langlebiger und wartungsärmer ist.
Gesetzliche Fristen für die Umrüstung von LL auf LED
Das Verbot von LL basiert auf zwei EU-Regelwerken:
- Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 → regelt Energieeffizienzanforderungen
- RoHS-Richtlinie (2011/65/EU, Änderung 2017/2102 und 2022/276) → schränkt Quecksilber in Lampen ein
Seit 25. August 2023 dürfen T5- und T8-Röhren nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Für Kommunen, Schulen, Verwaltungen, Krankenhäuser und andere öffentliche Gebäude bedeutet das:
Jetzt auf energieeffiziente LED-Beleuchtung umstellen, um Normen einzuhalten und Energiekosten zu senken.
Warum LED-Umrüstung für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen unverzichtbar ist
Retrofit oder Komplett-Umrüstung?
Kann man jetzt einfach die alte Leuchtstoffröhre (LL) durch eine Retrofit Variante aus dem Baumarkt ersetzen? JEIN! So einfach ist es leider nicht ganz…Retrofit-LED-Röhren sind grundsätzlich erlaubt und auch weit verbreitet. Was allerdings verschwiegen wird: Durch den Eigenumbau erlischt die CE-Konformität der Leuchte.
Die EU hat mehrfach klargestellt: Bei Umverdrahtung wird die Leuchte zu einem neuen Produkt und dann ist der Betreiber/Installateur rechtlich verantwortlich für Sicherheit und CE-Konformität. Sicherheitstechnisch erlischt dann die Konformität. Auch der Versicherungsschutz erlischt im Schadensfall. Und auch im Rahmen von Brandschutz- und Sicherheitsprüfungen kann auffallen, wenn alte oder defekte Leuchten im Einsatz sind.
Empfohlene Lösungen:
- Eine komplett neue Leuchte
- Eine Konversionslösung/Umrüstung inkl. Konformität und CE
Unterstützung durch DEN professionellen Lichtberater
Als professioneller Lichtberater mit jahrelanger Erfahrung begleite ich Sie gerne von Anfang an bei der Umrüstung von LL auf LED in Ihrer öffentlichen Einrichtung bzw. in Ihrem Unternehmen. Von Ist-Analyse über Planung bis hin zur Installation stehe ich an Ihrer Seite.
Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und nutzen die Vorteile der LED-Technologie voll aus.
Für wen ist die Umrüstung von LL auf LED besonders wichtig?
- Öffentliche Einrichtungen (Schulen, Rathäuser, Sporthallen, Verwaltungsgebäude) haben eine gesetzliche Pflicht zur sicheren und normgerechten Beleuchtung und erfüllen natürlich auch eine politische Vorbildfunktion. Die Einhaltung der Klimaneutralitätsziele hat in vielen Kommunen Priorität.
- Unternehmen mit viel Fläche oder großen Hallen (Industrie, Produktion, Logistik) haben oft hohe Einsparpotenziale.
- Auch Büros, Einzelhandel und andere Gewerbe können von einer Umrüstung profitieren, da so die Betriebs- und Energiekosten langfristig sinken.
Ablauf einer professionellen LED-Umrüstung
- Beratung und Analyse: Ein Fachbetrieb führt eine Ist-Analyse der bestehenden Beleuchtung durch, um die Einsparpotenziale und die passende Lösung (Retrofit-Lampen oder Komplettsysteme) zu ermitteln.
- Beantragung der Förderung: Ist eine Förderung gewünscht, dann muss der Antrag über die zuständige Stelle (z.B. das BAFA) gestellt werden.
- Auftragserteilung: Der Auftrag darf erst nach Freigabe der Förderung erfolgen.
- Projektumsetzung: Ein Effizienzexperte oder Fachunternehmen führt die Umrüstung durch, wobei die Dokumentation der Durchführung wichtig ist.
- Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss des Projekts werden der Verwendungsnachweis (Rechnungen, Bilder etc.) eingereicht, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.